Die Beschneidung der Vorhaut ohne medizinische Indikation ist wie andere kosmetische Operationen auch keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Es handelt sich also um eine nicht kurative Leistung auf ganz persönlichen Wunsch des Patienten. Die Kosten für diesen operativen Eingriff werden von den Krankenkassen nicht getragen oder erstattet. Beschneidungen aus religiösen Gründen führen wir nicht durch.

Privatärztliche Beschneidung der Vorhaut auf Wunsch für den pflichtversicherten Patienten als Angebot der Urologen:

  • Beratung zum Eingriff
  • Symptombezogene Untersuchung
  • Blutentnahme
  • Operation
  • Nachkontrolle

zzgl. Kosten für Anästhesie und für gewebliche Untersuchung des entfernten Gewebes.

Mit der Inanspruchnahme der Wunschleistungen gehen Sie einen privaten Behandlungsvertrag ein. Die Erstattung der Kosten durch eine gesetzliche Krankenkasse ist rechtlich nicht möglich. Die Vergütung regelt sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).