Die Sterilisation des Mannes zur Erreichung einer lebenslangen Unfruchtbarkeit ist keine kurrative Leistung. Daher werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen bzw. erstattet.
Beratung
Blutentnahme
Operation
Nachkontrollen
zzgl. Kosten für Anästhesie und für gewebliche Untersuchung der entfernten Sammenleiterstücke.
Mit der Inanspruchnahme der Wunschleistungen gehen Sie einen privaten Behandlungsvertrag ein. Die Erstattung der Kosten durch eine gesetzliche Krankenkasse ist rechtlich nicht möglich. Die Vergütung regelt sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).