Die Krebsfrüherkennung der gesetzlichen Krankenkassen beinhaltet nur folgende Untersuchungen laut Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (Abschnitt C):
Orientierende Untersuchung des Genitale und der regionären Lymphknoten.
Orientierende digitorektale Untersuchung des Enddarmes und der Prostata.
Untersuchung auf occultes Blut im Stuhl.
Aus urologischer Sicht sind diese Maßnahmen unzureichend, da hierdurch bestenfalls fortgeschrittene Erkrankungen nachgewiesen werden können. Aber gerade die Früherkennung ist wichtig, da nach wie vor die meisten Krebserkrankungen nur im Frühstadium heilbar sind.
Bitte stellen Sie sich Ihr gewünschtes urologisches Vorsorgeprogramm ganz individuell zusammen. Dabei sind wir Ihnen selbstverständlich gerne behilflich.
Untersuchung:
- Früherkennung des Prostatakarzinoms unter 45 Jahre
- urologische Untersuchung
- Digitaluntersuchung des Mastdarms und der Prostata
Ultraschall:
- Nieren
- Prostata, Blase, Restharn
- TRUS (transrektaler Ultraschall)
Urin:
- Streifentest im Urin
- Untersuchung des Urinsediments
- UBC rapid Blasentest
Blut:
- Blutentnahme
- Blutsenkungsreaktion
- Prostataspezifisches Antigen - PSA
Stuhl:
- Tumor M2-PK
Mit der Inanspruchnahme der Wunschleistungen gehen Sie einen privaten Behandlungsvertrag ein. Die Erstattung der Kosten durch eine gesetzliche Krankenkasse ist rechtlich nicht möglich. Die Vergütung regelt sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).