Die Krebsfrüherkennung der gesetzlichen Krankenkassen beinhaltet folgende Untersuchungen laut Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (Abschnitt C):
- Orientierende Untersuchung des Genitale und der regionären Lymphknoten.
- Orientierende digitorektale Untersuchung des Enddarmes und der Prostata.
- Untersuchung auf occultes Blut im Stuhl.