Laboruntersuchungen auf Patientenwunsch und ohne medizinische Indikation können nicht mehr als Kassenleistung erbracht werden. Ausdruck der Rationierung sind die ab 01.07.1999 in Kraft getretenen Laborbudgets. Diese erlauben nur eine kritische Indikation zum Veranlassen von Laboruntersuchungen, damit die tatsächlich notwendigen Untersuchungen erbracht werden können.
Wir stellen sinnvolle Laborparameter vor, die Sie als Patient auf Wunsch privat beziehen können. Mit der Inanspruchnahme der Wunschleistungen gehen Sie einen privaten Behandlungsvertrag ein. Die Erstattung der Kosten durch eine gesetzliche Krankenkasse ist rechtlich nicht möglich. Die Vergütung regelt sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Privatärztliche Laboruntersuchungen auf Wunsch für den pflichtversicherten Patienten als Angebot der Urologen:

 

Sollten Sie Laboruntersuchungen wünschen, informieren wir Sie gerne über Möglichkeiten und anfallende Gebühren.


 

Tumormarkeruntersuchungen und Hormonstatus werden, sofern Ihr Arzt diese nicht selber im Labor erbringt, auf Überweisung von einem Laborarzt bezogen, der Ihnen die Kosten in Rechnung stellt.