Die Krebsfrüherkennung der gesetzlichen Krankenkassen beinhaltet folgende Untersuchungen laut Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (Abschnitt C):

  • Orientierende Untersuchung des Genitale und der regionären Lymphknoten.
  • Orientierende digitorektale Untersuchung des Enddarmes und der Prostata.
  • Untersuchung auf occultes Blut im Stuhl.